23apr9:0016:45EFL Jahrestagung 23. April 2024
Wir laden herzlich ein zur 14. EFL Jahrestagung Dienstag, 23. April 2024 im AUVA Rehabilitationszentrum Weißer Hof, Klosterneuburg Details zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link: EFL Jahrestagung 2024 Programm
Wir laden herzlich ein zur 14. EFL Jahrestagung
Dienstag, 23. April 2024
im AUVA Rehabilitationszentrum Weißer Hof, Klosterneuburg
Details zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link:
EFL Jahrestagung 2024 Programm und Einladung
(DIENSTAG) 9:00 - 16:45
AUVA Rehabilitationszentrum Weißer Hof
Holzgasse 350, 3400 , Klosterneuburg
Österreichischer Verein zwecks Einführung
und Förderung des Systems der Evaluation
der funktionellen Leistungsfähigkeit
Holzgasse 350, 3400 Klosterneuburg
Telefon: +43 (0) 664 524 37 43
Email: office@efl-verein.at
Logodesign und Corporate Identity: Magdalena Bhatia www.mxm.co.at
Programmierung: Steffen Rössler Press!Werk
Testverfahren: © Martin Lusser www.lusser.at
Bauarbeiter: © pasicevo shutterstock.com
Floristin: © Alex Tarassov shutterstock.com
Mechaniker: © Dmitry Kalinovsky shutterstock.com
Tragen: © Tyler Olson shutterstock.com
Installation: © antoniodiaz shutterstock.com
Kasten „Testverfahren“: © Martin Lusser www.lusser.at
Kasten „Lizenz“: © pikcha shutterstock.com
Kasten „Veranstaltungen“: © YanLev shutterstock.com
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Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für den Abschluss von Lizenz- und Ausbildungsverträgen mit dem Österreichischen Verein zwecks Einführung und Förderung des Systems der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit sowie für einzelne Seminare, Vorträge, Praktika, Workshops, Prüfungen und sonstige Veranstaltungen, die vom ÖV EFL angeboten werden, und treten mit Vertragsunterfertigung bzw. schriftlicher Anmeldungsbestätigung als integrierender Vertragsbestandteil in Kraft. Mit der Zusendung der Anmeldungsbestätigung entsteht zwischen dem Anmelder und dem ÖV EFL ein verbindlicher Vertrag.
Die Anwendung von EFL setzt in Österreich neben dem Erwerb einer Lizenz eine Akkreditierung zum EFL- Anwender entsprechend Punkt 3. EFL- Ausbildung voraus. Die EFL-Lizenz gibt dem Lizenznehmer das Recht, das EFL-System in einer bestimmten Institution einzuführen und anzuwenden. Die Lizenz ist an diese Institution gebunden und darf von ausgebildeten EFL-AnwenderInnen nur in solchen Institutionen angewandt werden.
2.1 Vertragstext
Der aktuelle Vertragstext wird auf Anfrage zugesendet.
2.2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Unterschrift beider Vertragsparteien unter dem Lizenzvertrag zustande.
2.3 Qualitätskriterien
Der Lizenznehmer ist verpflichtet sich, den Qualitätskriterien entsprechend, alle drei Jahre einem Audit zu stellen. Die offizielle Anerkennung als EFL-Institution wird vom Vorstand des ÖV EFL bescheinigt, der Lizenznehmer wird auf der Liste der anerkannten EFL-Institutionen geführt (unter „EFL – die Lizenz“).
Der Lizenznehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung der Bezeichnung des Rechtsträgers und der anwendenden Institution samt Kontaktmöglichkeiten bereit.
Bei Nichteinhaltung der Qualitätskriterien wird der Lizenznehmer solange nicht als EFL-Institution anerkannt, als die Qualitätskriterien wieder erfüllt werden.
D.h. die Lizenz bleibt aufrecht, der Lizenznehmer muss die Erfüllung der Qualitätskriterien aktiv nachweisen.
2.4 Vorbehalt
Der ÖV EFL behält sich sämtliche Änderungen am EFL-System und den dem Vereinszweck dienenden Maßnahmen, insbesondere inhaltliche Änderungen am EFL-Testverfahren, an den Qualitätskriterien und Bedingungen der Ausbildung, vor.
3.1 Die EFL-Ausbildung setzt voraus, dass die/der Auszubildende für eine lizenznehmende Institution tätig ist.
3.2 Zur Ausbildung sind Ärzte, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten zugelassen.
3.3 Die EFL-Ausbildung umfasst die Absolvierung des EFL- Kurses, ein zweitägiges EFL-Praktikum, die EFL-Prüfung sowie die fachliche Unterstützung der Absolventen im ersten Jahr. Die EFL-Ausbildung schließt mit der Akkreditierung zum EFL-Arzt/zur EFL-Ärztin oder zum EFL-Therapeuten/zur EFL-Therapeutin ab.
3.4 Die EFL-Prüfung zur Akkreditierung als EFL-Arzt oder als EFL-Therapeut ist spätestens zwei Jahre nach dem Kurs abzulegen.
3.5 Sämtliche Unterlagen, die im Rahmen der EFL-Ausbildung überlassen werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt, nachgedruckt oder Dritten überlassen werden.
Mit der Anmeldung für eine Veranstaltung des ÖV EFL erkennen Sie als TeilnehmerIn diese Teilnahmebedingungen an.
4.1. Teilnahme
Die Teilnehmeranzahl für Veranstaltungen des ÖV EFL ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Teilnehmenden werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass gegebenenfalls Fotografien, Videos und Tonaufnahmen der Teilnehmenden erstellt und nach dem Ende der Veranstaltung auf der Homepage des ÖV EFL oder anderen Publikationen veröffentlicht werden. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Anmeldung zur Verwendung bzw. Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden.
4.2. Anmeldebestätigung
Die Anmeldung ist verbindlich, sobald Sie vom ÖV EFL eine schriftliche Rechnung / Anmeldebestätigung per Mail erhalten haben. Die TeilnehmerInnen erklären sich mit einer Abrechnung der vereinbarten Leistungen per Fax oder per Email durch ÖV EFL einverstanden. Eine postalische Rechnungsstellung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmenden.
4.3. Teilnahmegebühr/ Zahlungshinweise
Die Teilnahmegebühr ist mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen auf das darin genannte Konto zu begleichen. Wird die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht bezahlt, kann die Anmeldung verfallen.
4.4. Absagen/ Stornierungen
Ein Rücktritt von der Anmeldung muss in schriftlicher Form erklärt werden und ist nur bis spätestens einen Tag vor der Veranstaltung möglich. Bei später eingehender Rücktrittserklärung ist eine Erstattung ausgeschlossen. Entscheidend ist das Datum, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung beim ÖV EFL eingeht. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist ebenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer nicht erscheint bzw. seine Teilnahme abbricht. Der ÖV EFL behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen die er nicht zu vertreten hat, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Änderungen bzw. Verschiebungen hinsichtlich der Veranstaltungsorte, Termine, Programmabläufe, Inhalte sowie Vortragenden bleiben vorbehalten.
Der ÖV EFL haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl der von den Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände. Er haftet nur für Schäden, die von MitarbeiterInnen des ÖV EFL vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die Teilnehmer haften nach den Grundsätzen des Zivilrechts für Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch verursachen. Der ÖV EFL haftet keinesfalls für allfällige Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die angegebenen Veranstaltungen nicht in dem Zeitraum oder in der angegeben Form (Zeit, Ort etc.) stattfinden!
Der Schutz der Privatsphäre der TeilnehmerInnen ist für den ÖV EFL von höchster Bedeutung. Personenbezogene Daten von TeilnehmerInnen werden nicht an Dritte weitergegeben, außer es ist für die Durchführung der Veranstaltung notwendig oder Dienstleister, die zur Durchführung der Veranstaltung eingesetzt werden, benötigen die betreffenden Daten zur Erbringung ihrer Dienste.
Der ÖV EFL nutzt die im Rahmen Ihrer Anmeldung erhobenen Daten einerseits zur Durchführung der Veranstaltung zu der sich die TeilnehmerInnen angemeldet haben (ggf. unter Einschaltung externer Dienstleister). Andererseits werden die Daten genutzt um TeilnehmerInnen über weitere Veranstaltungen des ÖV EFL, die für TeilnehmerInnen von Interesse sein könnten, per Post oder Email zu informieren.
Für die Beziehung zwischen dem ÖV EFL und dem Lizenznehmer gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Lizenznehmer und dem ÖV EFL wird das für den Sitz des ÖV EFL örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ÖV EFL im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sieht das Gesetz keine Regelung vor, gilt diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Verein IG Ergonomie SAR ist verfügungsberechtigter Eigentümer der Assessmentmethode „Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (SAR)“. Es handelt sich dabei um eine arbeitsbezogene Leistungserprobung, deren Konzept, Handbuch (Manual) und Formate für die Evaluation, Testprotokollierung und den Abklärungsbericht urheberrechtlich geschützt sind. Sämtliche Schutzrechte stehen ausschließlich dem Verein IG Ergonomie SAR zu. Der ÖVEFL hält ein ausschließliches und inhaltlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der EFL. Dieses umfasst insbesondere das uneingeschränkte Recht der Verwendung des Systems, die ausschließliche Vergabe von Sublizenzen, die Durchführung von Ausbildungen und Schulungen sowie Publikationen über EFL.
Der ÖV EFL hält das Urheberrecht am österreichischen EFL-Manual.
Stand: Februar 2016
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